" I. Die Aufhebung der Pfändungsverfügung vom 04.10.2024 in Bezug auf die Liquidationsanteile am unverteilten Nachlass der verstorbenen Fau D._____. II. Die Gewährung von Einsicht in sämtliche Akten, die dem Betreibungsverfahren zugrunde liegen. III. Die Feststellung, dass ich als Sohn und Erbe im Vorfeld weder informiert noch in das Verfahren involviert worden bin." 2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ reichte am 23. Oktober 2024 den Amtsbericht ein. 2.3. Der Beschwerdeführer reichte am 5. November 2024 eine Stellungnahme ein.