Exemplar am 12. März 2024 das Fortsetzungsbegehren stellte und das Regionale Betreibungsamt Q._____ die Konkursandrohung ausstellte. Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass dasselbe Betreibungsamt zeitgleich versucht hätte, noch ein anderes Exemplar des Zahlungsbefehls ohne Zustellbescheinigung zuzustellen und deshalb am 23. April 2024 den Eintrag der Zustellverzögerung tatsächlich in Bezug auf den Zahlungsbefehl vorgenommen hätte. Das Regionale Betreibungsamt Q.___