Gemäss Amtsbericht des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 6. September 2024 wurde der Zahlungsbefehl von D._____ ausgehändigt, bei der es sich um eine Angestellte des Betreibungsamts handeln dürfte (Gegenteiliges wurde von der Beschwerdeführerin nicht geltend gemacht) und die daher zur Zustellung des Zahlungsbefehls berechtigt ist (Art. 72 Abs. 1 SchKG). Mit der auf dem Zahlungsbefehl vermerkten Person "[...] / GF" ist offenkundig die Geschäftsführerin (GF) der Beschwerdeführerin C._____ gemeint (vgl. Handelsregisterauszug der Beschwerdeführerin; Beilage 2 zur Beschwerde vom 22. August 2024), die in dieser Funktion zur -8-