Betreibungsamts R._____ zu Unrecht erfolgt. 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin beantragt zunächst, es sei der Zahlungsbefehl des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 1. Dezember 2023 aufzuheben, eventualiter sei festzustellen, dass die Zustellung des Zahlungsbefehls nicht gültig erfolgt sei und die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages erst mit Zustellung der Konkursandrohung am 13. August 2024 ausgelöst worden sei. 3.2. Nach Art. 72 Abs. 1 SchKG erfolgt die Zustellung des Zahlungsbefehls durch den Betreibungsbeamten, einen Angestellten des Amts oder durch die Post. Das Betreibungsamt hat die Wahl, ob es die Zustellung selbst -7-