4. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Das Regionale Betreibungsamt R._____ reichte am 4. September 2024 den Amtsbericht ein. 2.3. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ reichte am 6. September 2024 den Amtsbericht ein. 2.4. Am 12. September 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein. 2.5. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichtes Aarau wies die Beschwerde mit Entscheid vom 16. Oktober 2024 ab. -4-