2. 2.1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 22. August 2024 beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit den folgenden Anträgen: -3- " 1. Es sei festzustellen, dass die Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamtes R._____ vom 3. Juli 2024 in der Betreibung Nr. bbb nichtig ist. Eventualiter Es sei die Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamtes R._____ vom 3. Juli 2024 in der Betreibung Nr. bbb aufzuheben.