1.2. Am 12. März 2024 stellte die Gläubigerin in der Betreibung Nr. aaa beim Regionalen Betreibungsamt Q._____ das Fortsetzungsbegehren. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ stellte gleichentags die Konkursandrohung aus. Die Zustellversuche der Konkursandrohung zuerst durch die Post, dann durch den Weibel und schliesslich rechtshilfeweise durch ein Drittamt verliefen erfolglos. Mit Verfügung vom 27. Juni 2024 wies das Regionale Betreibungsamt Q._____ das Fortsetzungsbegehren zurück.