Zudem ist die Differenz zwischen der Marktwertschätzung und den Grundpfandlasten mit rund Fr. 10'000.00 angesichts des Gesamtwerts des Vermögenswertes relativ gering. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich dabei lediglich um eine Schätzung des Marktwerts handelt, die auf verschiedenen Annahmen und Parametern beruht und dadurch ebenfalls eine gewisse Ungenauigkeit bzw. Unsicherheit mit sich bringt. Die Grundpfandgläubiger wurden zwar bereits aufgefordert, ihre ausstehenden Forderungen gegen den Beschwerdeführer zu beziffern. Insbesondere mit Blick auf die von E._____ angemeldete Forderung von Fr. 170'000.00 (bzw. Fr. 160'000.00 zzgl. Zins; vgl. Schreiben vom 14. Dezember 2022, act.