Das Betreibungsamt R._____ stellte daraufhin am 5. Juli 2024 die Pfändungsurkunde aus, wonach die Liegenschaft LIG [...] aaa. gepfändet wurde. Es begründete die Pfändung u.a. mit der geringen Differenz zwischen der Marktwertschätzung und den Grundpfandlasten sowie der potentiell langen Dauer zwischen der Pfändung und der Zwangsverwertung (vgl. Amtsbericht vom 29. Juli 2024).