Mit Schreiben vom 20. Juni 2024 teilte das Betreibungsamt R._____ den Gläubigern mit, die neue Marktwertschätzung habe einen aktuellen Marktwert von Fr. 970'000.00 ergeben. Das Betreibungsamt habe deshalb sämtliche Grundpfandgläubiger aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber dem Beschwerdeführer anzugeben. Die angegebenen Grundpfandforderungen inkl. Zinsen und Kosten gemäss Art. 818 Abs. 1 ZGB würden sich auf insgesamt Fr. 980'038.40 belaufen.