Damit der Pfändungsgläubiger überhaupt in diese Position kommen könne, müsse der Vermögenswert eingepfändet werden. Zudem könne sich aufgrund der Dauer der Verwertung einer Liegenschaft eine Wertsteigerung ergeben. Ebenso könne sich ein positiver Saldo aus der Bereinigung der Pfandlasten ergeben, da u.a. die Forderung von E._____ in der Höhe von Fr. 170'000.00 lediglich in der Höhe von Fr. 100'000.00 einschliesslich Zins von maximal 10 % grundpfandrechtlich gesichert sei. Schliesslich könne der Pfändungsgläubiger ein Interesse haben, in der Verwertung die Liegenschaft zu den Steigerungsbedingungen selbst zu übernehmen. Im Zweifelsfall habe eine Einpfändung zu erfolgen.