Das Betreibungsamt habe weiter sämtliche Grundpfandgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche am Grundstück per Stichtag 9. April 2024 bekannt zu geben, woraufhin offene Kapitalforderungen (inkl. Zins) von insgesamt Fr. 980'038.40 angemeldet worden seien, sodass eine betreibungsamtliche Nettoschätzung von Fr. 0.00 für die Pfändungsgläubiger resultiert habe. Da die Differenz zwischen der Marktwertschätzung und den Grundpfandlasten mit rund Fr. 10'000.00 relativ gering sei, habe das Betreibungsamt nicht davon ausgehen müssen, dass bei einer Verwertung der Liegenschaft offensichtlich kein Erlös resultieren würde, zumal eine Verwertung