Liegenschaft LIG [...] aaa. auf die Grundstücksbewertung vom 29. Mai 2024 (recte: 5. Juni 2024) der Immobilienbewerterin D._____ abgestellt. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, welche an dieser Marktwertermittlung Zweifel hervorrufen würden, weshalb das Betreibungsamt auf den ermittelten Marktwert von rund Fr. 970'000.00 habe abstellen dürfen. Das Betreibungsamt habe weiter sämtliche Grundpfandgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche am Grundstück per Stichtag 9. April 2024 bekannt zu geben, woraufhin offene Kapitalforderungen (inkl. Zins) von insgesamt Fr. 980'038.40 angemeldet worden seien, sodass eine betreibungsamtliche Nettoschätzung von Fr. 0.00 für die Pfändungsgläubiger resultiert habe.