3.3. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2024 beantragten die Gläubiger, die Beschwerde sei vollumfänglich unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen und die mit Pfändungsurkunde vom 5. Juli 2024 des Betreibungsamts R._____ verfügte Pfändung der im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Liegenschaft LIG [...] aaa. sei zu bestätigen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: