2.5. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten wies mit Entscheid vom 9. Oktober 2024 die Beschwerde ab. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 22. Oktober 2024 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Oktober 2024 bei der Schuld- betreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit den folgenden Anträgen: -3-