2. 2.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 17. Juli 2024 beim Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit dem Antrag, die mit Pfändungsurkunde vom 5. Juli 2024 von der Beschwerdegegnerin verfügte Pfändung der im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Liegenschaft LIG [...] aaa. (Q-Strasse, [...]) sei aufzuheben. 2.2. Das Betreibungsamt R._____ reichte am 29. Juli 2024 den Amtsbericht ein. 2.3. B._____ und C._____ (fortan: Gläubiger) reichten am 23. August 2024 eine Stellungnahme ein. 2.4. Am 26. September 2024 nahm der Beschwerdeführer Stellung zur Eingabe der Gläubiger vom 23. August 2024.