2.2. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, das Betreibungsamt Lenzburg habe ein sehr wichtiges Dokument, die Anpassung des Existenzminimums mittels Pfändungsvollzug, am Donnerstag, 1. August 2024 (Nationalfeiertag), per A-Post Plus an ihn versandt. Es sei eine Beschwerdefrist von 10 Tagen angesetzt worden. Diese Verfügung sei ihm von der Post einfach in den Briefkasten gelegt worden, ohne irgendeine Art Empfangsbestätigung. Er habe von der Verfügung erst am Dienstag, 6. August 2024, per Zufall Kenntnis erhalten. Daraufhin habe er dagegen mit Postaufgabe vom 15. August 2024 beim Bezirksgericht Lenzburg Beschwerde eingereicht. Gestützt auf Art.