2. 2.1. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 12. August 2024 (Postaufgabe: 15. August 2024) beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg Beschwerde ein und beantrage sinngemäss eine Neuberechnung des Existenzminimums im Sinne seiner Vorbringen. 2.2. Das Betreibungsamt Q._____ erstatte am 22. August 2024 (Postaufgabe: 26. August 2024) seinen Amtsbericht. 2.3. Mit Entscheid vom 11. Oktober 2024 erkannte das Präsidium des Bezirksgerichts Lenzburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde: " 1. Auf die Beschwerde vom 15. August 2024 (Postaufgabe) wird nicht eingetreten.