am 30. Mai 2023, einem grösseren Einkauf bei […] am 31. Mai 2023 im Wert von Fr. 581.40, der Bezahlung der Miete von Fr. 1'785.00 am 1. Juni 2023 sowie weiteren kleinen Einkäufen betrug der Saldo am 5. Juni 2023 noch Fr. 11'375.00 und somit deutlich über dem am 13. November 2023 gepfändeten Betrag von Fr. 10'351.50. Dies, obwohl der Beschwerdeführer seine monatliche AHV-Rente und Ergänzungsleistung erst am 5. resp. 7. Juni 2023 erhalten hat. Demnach war der Beschwerdeführer selbst bei mehreren grösseren, aufeinanderfolgenden Ausgaben nicht gezwungen, auf das inzwischen gepfändeten Sparguthaben in der Höhe von Fr. 10'351.50 zurückzugreifen.