Im Übrigen halte er fest, dass er die Ausführungen auf dem Pfändungsprotokoll vom 20. Dezember 2023 bestreite. Es seien ihm bewusst lediglich die letzte Seite und die Seite drei mit den Bemerkungen betreffend Auto zur Unterschrift vorgelegt worden. Er habe im Anschluss an das Gespräch auf dem Betreibungsamt eine Kopie des Pfändungsprotokolls verlangt und feststellen müssen, dass die Angaben unter Bemerkungen überhaupt nicht stimmen würden. Es sei nie ein Bankauszug verlangt worden, weil er bei der Pfändung immer angegeben habe, dass er lediglich Einnahmen von der AHV-Rente und Ergänzungsleistungen habe.