2023 eingetragen und es habe nie eine Pfändung in Anwesenheit des Schuldners stattgefunden. Hätte eine Sicherungsmassnahme in irgendeiner Form greifen müssen, so hätte dies entsprechende Betreibungen auf Pfandverwertungen erfordert. Zum Zeitpunkt der sogenannten Sicherungsmassnahme des Betreibungsamts per 13. November 2023 hätten gemäss Betreibungsauszug keine offenen Betreibungen in Höhe des beschlagnahmten Betrages von Fr. 10'351.50 vorgelegen. Da sei offenbar vom Betreibungsamt etwas falsch beurkundet worden (Ziffer 4 der Beschwerde).