{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2024-04-08", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2024-3_2024-04-08.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/8875", "Checksum": "5e68560d207ccc8d05e38437b49633e1"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2024.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 08.04.2024 KBE.2024.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:49:15", "Checksum": "50c1568016e1455fad180e5c3ac24de5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 08.04.2024 KBE.2024.3\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde\n\nKBE.2024.3 / SD\n(BE.2023.9)\n\nEntscheid vom 8. April 2024\n\nBesetzung Oberrichter Vetter, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichter Holliger\nGerichtsschreiberin De Martin\n\nBeschwerde- A._____, […]\nführer\n\nAnfechtungs- Entscheid des Präsidiums des Bezirksgerichts Muri vom 5. Februar 2024\ngegenstand\n\nin Sachen Betreibungsamt Q._____ […]\n\nBetreff Pfändungsurkunde vom 21. November 2023 in der Gruppe Nr. xxx\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\nDas Betreibungsamt Q._____ vollzog am 13. November 2023 gegen den\nBeschwerdeführer und Schuldner A._____ die Pfändung in der Gruppe\nNr. xxx. Gepfändet wurde das Guthaben auf dem Bankkonto mit der IBAN\nD, lautend auf den Beschwerdeführer, bei der Bank B._____ im Betrag von\nFr. 10'351.50. Am 21. November 2023 stellte das Betreibungsamt Q._____\ndie Pfändungsurkunde aus.\n\n2.\n2.1.\nMit Eingabe vom 17. November 2023 (Postaufgabe) erhob der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri Beschwerde mit folgenden Anträgen:\n\n\" Das Betreibungsamt Q._____ in R._____ muss mir den zu Unrecht bezogenen Betrag von CHF 10'376.50 unverzüglich zurückerstatten, mindestens aber die Differenz zwischen vorgenommener aktueller Pfändung und\nzu Unrecht von meinem Bankkonto bezogenen Betrag. Ebenso hat das\nBetreibungsamt R._____ die Zusammensetzung dieses zu Unrecht angeeigneten Betrages zu begründen. Es lag und liegt keine Pfändung über\neinen solchen Betrag vor. Die am 13. November vorgenommene Pfändung\nwies einen weit kleineren Betrag auf.\n\nDie Beschwerdeinstanz hat ein allfälliges Fehlverhalten aus dieser Massnahme zu prüfen und erforderliche Sanktionen vorzunehmen. Insbesondere hat die Beschwerdegegnerin auch zu belegen, welche rechtlich zulässige Massnahme für die vorgenommene Beschlagnahme des Betrages\nvon CHF 10'376.50 vorhanden war. Das Betreibungsamt könnte höchstens Zahlungen für aktuelle laufende Pfändungen annehmen.\"\n\n2.2.\nDas Betreibungsamt Q._____ erstatte am 27. November 2023 seinen\nAmtsbericht.\n\n2.3.\nDer Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 30. November 2023 (Postaufgabe) eine freiwillige Stellungnahme ein.\n\n2.4.\nDer Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 (Postaufgabe) zum Amtsbericht Stellung.\n\n2.5.\nDer Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 18. Januar 2024 (Postaufgabe) eine freiwillige Stellungnahme ein.\n-3-\n\n2.6.\nMit Eingabe vom 19. Januar 2024 reichte das Betreibungsamt Q._____ diverse mit Verfügung vom 17. Januar 2024 des Präsidiums des Bezirksgerichts Muri einverlangte Akten ein.\n\n2.7.\nDer Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 29. Januar 2024 (Postaufgabe) eine freiwillige Stellungnahme ein.\n\n2.8.\nDie Präsidentin des Zivilgerichts der Bezirksgericht Muri als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 5. Februar 2024:\n\n\" 1.\nDie Beschwerde wird abgewiesen.\n\n2.\nEs werden keine Gerichtskosten erhoben.\n\n3.\nEs werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.\"\n\n3.\n3.1.\nGegen diesen ihm am 8. Februar 2024 zugestellten Entscheid reichte der\nBeschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Februar 2024 (Postaufgabe) bei\nder Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als\nobere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde ein mit folgendem Antrag:\n\n\" Ich stelle das Begehren, die sog. Pfändung bzw. Beschlagnahmung des\nBetrages von CHF 10'351.60 ab meinem Bankkonto bei der Bank B._____/\n[…] sei aufzuheben und der erwähnte Betrag sei mir zurück zu erstatten.\"\n\n3.2.\nDie Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri verzichtete mit\nEingabe vom 22. Februar 2024 auf die Erstattung eines Amtsberichts.\n\n3.3.\nDas Betreibungsamt Q._____ liess sich innert Frist nicht vernehmen.\n\n3.4.\nDer Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 5. März 2024 (Postaufgabe\ngleichentags) eine freiwillige Stellungnahme ein.\n-4-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in\nErwägung:\n\n1.\n1.1.\nDas Betreibungsamt Q._____ pfändete am 13. November 2023 vom Bankkonto des Beschwerdeführers Fr. 10'351.50.\n\n"}