Seit dem 5. Mai 2023 bis heute hätten zudem mehrfach Konsultationen der Polizei mit dem Gerichtspräsidenten stattgefunden, bei welchen immer die Polizei angehalten worden sei, nichts zu tun und den Ersteigerern freien Lauf bei ihren Übergriffen auf den [...] zu gewähren. Schliesslich habe sich Gerichtspräsident Ackle in seinen Entscheiden nicht mit den Argumenten des Gesuchstellers auseinandergesetzt und auf unzutreffende Kommentare und Leitentscheide hingewiesen. Eine präzise Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und den anzuwendenden Rechtsbestimmungen fehle. Damit beruft sich der Gesuchsteller (zumindest sinngemäss) auf den Ausstandsgrund von Art. 10 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG.