1.4. Gerichtspräsident Ackle setzte dem Gesuchsteller und den Gläubigern mit Verfügung vom 28. August 2024 eine Frist bis zum 13. September 2024 an zur fakultativen Stellungnahme zum Amtsbericht des Betreibungsamts Q._____. 2. Am 18. September 2024 leitete Gerichtspräsident Ackle das Ausstandsgesuch an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde weiter und erklärte unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 10. Juni 2024 im Verfahren BE.2024.1 und seine Verfügung vom 3. Juli 2024 im Verfahren BE.2024.2, der geltend gemachte Ausstandsgrund werde weiterhin bestritten.