2.2. Das Konkursamt Aargau führt in seinem Amtsbericht im Wesentlichen aus, die Erbschaft sei von den gesetzlichen Erben ausgeschlagen worden, folglich habe das Bezirksgericht Baden die konkursamtliche Liquidation angeordnet. Beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau sei ein Mofa der Marke "Pony Cross" auf B._____ sel. eingetragen. B._____ sel. habe bei seinem Bruder E._____ gelebt, weshalb diesem ein Fragebogen zur Beantwortung zugestellt worden sei. E._____ habe das Mofa auch entsprechend deklariert. Beim Betreibungsamt sei zudem kein Eigentumsvorbehalt eingetragen. Das Mofa "Pony Cross" gehöre deshalb zu den Aktiven der Konkursmasse.