3.2. Mit Schreiben vom 5. September 2024 forderte die Instruktionsrichterin der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission den Beschwerdeführer auf, innert einer Frist von 5 Tagen die angefochtene Verfügung im Original oder in Kopie einzureichen. 3.3. Mit Eingabe vom 9. September 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme mit einer Kopie des Schreibens des Konkursamts Aargau vom 28. August 2024 ein. 3.4. Mit Eingabe vom 17. September 2024 reichte das Konkursamt Aargau den Amtsbericht ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, sofern auf diese überhaupt einzutreten sei. -3-