3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. September 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen dieses Schreiben des Konkursamts Aargau vom 28. August 2024 Beschwerde bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau als einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt mit dem sinngemässen Antrag, das Mofa "Pony Cross" sei nicht an E._____, sondern an einen "Neffen" zu geben, da dies dem letzten Willen von B._____ sel. entsprochen habe.