Betreff Freihandverkauf -2- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den Akten: 1. Mit Entscheid vom 13. Mai 2024 stellte das Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden fest, dass die Erben C._____ (Sohn von B._____ sel.), A._____ (Vater von B._____ sel.; fortan: Beschwerdeführer) und D._____ (Mutter von B._____ sel.) die Erbschaft von B._____, geboren am tt.mm.jjjj, von R._____, gestorben am tt.mm.2024, wohnhaft gewesen S- Strasse, T._____, ausgeschlagen haben, und ordnete mit Wirkung ab dem 13. Mai 2024, 14:00 Uhr, die konkursamtliche Liquidation über die Erbschaft von B._____ sel. an.