{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-01-27", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2024-35_2025-01-27.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10432", "Checksum": "b04471f35d30a0185633d20d5591aa15"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2024.35"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 27.01.2025 KBE.2024.35"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:41:32", "Checksum": "92c17e3afe1b2d265c3fc2c321841c2e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 27.01.2025 KBE.2024.35\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als einzige\nkantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt\n\nKBE.2024.35 / ES\n\nEntscheid vom 27. Januar 2025\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiber Stutz\n\nBeschwerde- A._____,\nführer […]\n\nAnfechtungsge- Schreiben des Konkursamtes Aargau vom 28. August 2024\ngenstand\n\nin Sachen Konkursamtliche Liquidation über die Erbschaft von B._____ sel.\n\nBetreff Freihandverkauf\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\nMit Entscheid vom 13. Mai 2024 stellte das Präsidium des Zivilgerichts des\nBezirksgerichts Baden fest, dass die Erben C._____ (Sohn von B._____\nsel.), A._____ (Vater von B._____ sel.; fortan: Beschwerdeführer) und\nD._____ (Mutter von B._____ sel.) die Erbschaft von B._____, geboren am\ntt.mm.jjjj, von R._____, gestorben am tt.mm.2024, wohnhaft gewesen S-\nStrasse, T._____, ausgeschlagen haben, und ordnete mit Wirkung ab dem\n13. Mai 2024, 14:00 Uhr, die konkursamtliche Liquidation über die Erbschaft von B._____ sel. an.\n\n2.\nMit Schreiben vom 28. August 2024 stellte das Konkursamt Aargau\nE._____ (Bruder von B._____ sel.) eine nicht unterzeichnete Verkaufsverfügung zwischen ihm und der Konkursmasse B._____ sel. über das Mofa\n\"Pony Cross\" zum Kaufpreis von Fr. 1'500.00 zur Unterzeichnung zu.\n\n3.\n3.1.\nMit Eingabe vom 3. September 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen\ndieses Schreiben des Konkursamts Aargau vom 28. August 2024 Beschwerde bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau als einzige kantonale Aufsichtsbehörde über\ndas Konkursamt mit dem sinngemässen Antrag, das Mofa \"Pony Cross\" sei\nnicht an E._____, sondern an einen \"Neffen\" zu geben, da dies dem letzten\nWillen von B._____ sel. entsprochen habe.\n\n3.2.\nMit Schreiben vom 5. September 2024 forderte die Instruktionsrichterin der\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission den Beschwerdeführer auf,\ninnert einer Frist von 5 Tagen die angefochtene Verfügung im Original oder\nin Kopie einzureichen.\n\n3.3.\nMit Eingabe vom 9. September 2024 reichte der Beschwerdeführer eine\nStellungnahme mit einer Kopie des Schreibens des Konkursamts Aargau\nvom 28. August 2024 ein.\n\n3.4.\nMit Eingabe vom 17. September 2024 reichte das Konkursamt Aargau den\nAmtsbericht ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, sofern auf diese überhaupt einzutreten sei.\n-3-\n\n3.5.\nMit Eingabe vom 17. September 2024 reichte der Beschwerdeführer eine\nweitere Stellungnahme ein.\n\n3.6.\nMit Eingabe vom 19. September 2024 reichte das Konkursamt Aargau eine\nStellungnahme ein.\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung:\n\n1.\n1.1.\nMit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz den Weg der gerichtlichen\nKlage vorschreibt, kann gemäss Art. 17 Abs. 1 SchKG gegen jede Verfügung eines Betreibungs- oder eines Konkursamtes bei der Aufsichtsbehörde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde\ngeführt werden. Die Beschwerde muss binnen zehn Tagen seit dem Tage,\nan welchem der Beschwerdeführer von der Verfügung Kenntnis erhalten\nhat, angebracht werden (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung kann jederzeit Beschwerde geführt werden\n(Art. 17 Abs. 3 SchKG).\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt (§ 17a EG SchKG).\n\n1.2.\n1.2.1.\nBeschwerdeobjekt im Sinne von Art. 17 SchKG ist – mit Ausnahme der\nFälle der Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung, wo ein negatives\nVerhalten, ein gesetzwidriges Nichthandeln gerügt wird – eine Verfügung.\nDarunter ist eine bestimmte behördliche Handlung in einem konkreten\nzwangsvollstreckungsrechtlichen Verfahren zu verstehen, die in Ausübung\namtlicher Funktionen auf Grund des SchKG und dessen Ausführungsbestimmungen erlassen worden ist. Die Verfügung muss das Verfahren\nvorantreiben und Aussenwirkungen zeitigen (BGE 142 III 643 E. 3.1).\n\nZur Beschwerde gegen die Verfügung oder die Untätigkeit eines Vollstreckungsorgans ist berechtigt, wer dadurch in seinen rechtlichen oder zumindest tatsächlichen Interessen betroffen ist (BGE 129 III 595 E. 3). Erforderlich ist zudem ein eigenes und aktuelles Interesse des Beschwerdeführers\nan der Aufhebung, Änderung oder dem Erlass einer bestimmten Verfügung. Daran fehlt es insbesondere, wenn die angefochtene Verfügung inzwischen widerrufen wurde oder die dadurch angeordnete Massnahme\nnicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ebenso wenig kann\n-4-\n\nBeschwerde erhoben werden, um allgemein eine Pflichtwidrigkeit feststellen zu lassen oder eine abstrakte Rechtsfrage zu klären (BGE 120 III 107\nE. 2).\n\n1.2.2.\nMit dem vom Beschwerdeführer angefochtenen Schreiben des Konkursamts Aargau vom 28. August 2024 stellte das Konkursamt E._____ eine\nnicht unterzeichnete Verkaufsverfügung zwischen ihm und der Konkursmasse B._____ sel. über ein Mofa \"Pony Cross\" mit der Bitte zu, diese zu\nunterzeichnen und zu retournieren sowie den Kaufpreis zu überweisen.\nEbenfalls stellte das Konkursamt in Aussicht, die besagte Verkaufsverfügung nach Eingang des Kaufpreises gegenzuzeichnen.\n\n"}