19.4 die ungenügend begründete Forderung des Beschwerdegegners im Betrag von CHF 13.47 ([106a]) zu sistieren; 19.5 bezüglich aller den Beschwerdeführer benachteiligenden Folgen der vorliegend angefochtenen Handlung vom 31.05.2024 des Beschwerdegegners, aktuell die mit der aktuell rechtshängigen Aufsichtsbeschwerdeschrift vom 19.07.2024, [97a], angefochtene, zusätzlich zum Pfändungsvollzug vom 18.01.2024, [160a], hinter dem Rücken des Beschwerdeführers vollzogene, gesetzeswidrige Kontopfändung vom 27.06.2024 (Pfändungsvollzug vom 27.06.2024, [99b]),