7.1. vorliegende Beschwerde als begründet zu erklären und die Aufhebung oder die Berichtigung der angefochtenen Handlung entsprechend dem Gesuch vom 31.05.2024 (dem Beschwerdegegner vorliegendes Protokoll vom 31.05.2024 des Schaltergespräches vom 31.05.2024 im Schreiben vom 31.05.2024, [106a]) zu verfügen (Art. 21 SchKG), namentlich durch den Beschwerdegegner schriftlich zu bestätigen, 7.1.1. dass die Betreibung xxx per Rückzug des Gläubigers abschliessend erledigt ist und 7.1.2. dass die Betreibung yyy per unbestritten am 31.05.2024 eingegan-