In ihrer Beschwerde an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission bringt die Beschwerdeführerin vor, sie habe für C._____ "viele Arbeiten ausgeführt". Es seien über die Jahre gegenseitig Hunderte von E-Mails verschickt worden. Die Betreibungen beträfen "absolut gerechtfertigte Forderungen, die durch jahrelange Zusammenarbeit entstanden sind". Zum Beweis verwies sie erneut pauschal auf den "E-Mail-Verkehr" bzw. "verschiedene E-Mail-Kommunikationen". Es sei auch nie ein Darlehen gewährt worden und es existiere kein Darlehensvertrag. Vielmehr handle es sich klar um Investitionen in gemeinsame Geschäftsprojekte.