3. Eine schriftliche Bestätigung der Aufrechterhaltung der Betreibungen xxx und yyy, sodass die A._____ rechtlich die offenen Schulden eintreiben kann." 3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verzichtete mit Amtsbericht vom 25. Juli 2024 auf eine Vernehmlassung. 3.3. C._____ nahm am 29. August 2024 zur Beschwerde Stellung. 3.4. Die Beschwerdeführerin äusserte sich dazu mit Eingabe vom 25. September 2024. 3.5. Das Betreibungsamt Q._____ liess sich nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: