" 1. Dem Entscheid durch das Bezirksgericht Baden vom 27. Juni 2024 (siehe Beilage) ist abzuweisen und die Betreibung aufrechtzuerhalten, da die Argumentation des Bezirksrichters auf gefälschten, gelogenen, erfundenen und vorgetäuschten Behauptungen und Dokumenten basiert, die der Bezirksrichter einfach angenommen hat, ohne die Echtheit zu überprüfen. Die Einstellung und Löschung der Betreibungen xxx und yyy ist nicht zu gewähren. 2. Die Rückerstattung etwaiger Kosten, die der A._____ durch diese Betreibungen entstanden sind.