1. Die Beschwerdeführerin betrieb C._____ (Inhaber des im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragenen Einzelunternehmens "D._____") mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Q._____ vom 5. März 2024 in der Betreibung Nr. xxx für eine Forderung von Fr. 15'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2023. Als Forderungsgrund wurde angegeben: "Dienstleistungen: betrifft Einzelunternehmung D._____ / Handelsregister-Nr. zzz".