gerinteressen es grundsätzlich verlangen, den Schuldner aufzusuchen, um zu schauen, was er hat und wie er lebt. Aus der Prämisse und der Lebenserfahrung, dass man sich nicht einfach darauf verlassen darf, was der Schuldner erzählt, ergibt sich zwangsläufig die primäre Anforderung, dass die schuldnerischen Lebens- und Vermögensverhältnisse vor Ort im Sinne eines Augenscheins zu verifizieren sind. Die in der Praxis der Betreibungsämter teilweise herrschende Überlegung, dass Sachpfändungen weitgehend illusorisch geworden seien, da im Normalfall in der Schuldnerwohnung meist nichts zu holen sei, ist eine Forfaiterklärung, die nicht zur Leitlinie werden darf.