" 1. Das Betreibungsamt sei anzuweisen, die am 24.07.2023 in Aussicht gestellte Nachzahlungsverfügung zu erlassen. 2. Die Existenzminimumsberechnung sei im Sinne der untenstehenden Erwägungen nochmals neu zu berechnen." 2.2. Das Betreibungsamt Q._____ erstatte am 6. Februar 2024 seinen Amtsbericht. 2.3. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 23. Februar 2024 zum Amtsbericht des Betreibungsamts Q._____ Stellung. 2.4. 2.4.1. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen verlangte mit Verfügung vom 8. Mai 2024 beim Betreibungsamt Q._____ die vollständigen Unterlagen der Betreibung Nr. bbb ein.