Domizil abstellen lassen. Es sei unübersehbar, dass Gerichtspräsident Ackle damit auch die Nötigungsversuche von B._____ und C._____ dem Gesuchsteller gegenüber nicht nur schütze, sondern diesen Nötigungsversuchen Vorschub leiste. Aus diesen Gründen könne Gerichtspräsident Ackle bei keinem Verfahren mehr, welches den Gesuchsteller betreffe, getraut werden. Damit beruft sich der Gesuchsteller (zumindest sinngemäss) auf den Ausstandsgrund von Art. 10 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG.