2. Gerichtspräsident Ackle leitete das Ausstandsgesuch am 3. Juli 2024 an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde weiter und erklärte, der geltend gemachte Ausstandsgrund werde bestritten. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: 1. 1.1. Zuständig zum Entscheid über ein Ausstandsgesuch gegen einen Gerichtspräsidenten als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde ist die -3-