2. 2.1. Gegen diese ihm am 18. März 2024 zugestellte Verfügung reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. März 2024 beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Rheinfelden eine Beschwerde ein. Er beantragte sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Betreibungsamt Q._____ sei anzuweisen, die Betreibung fortzusetzen. 2.2. Am 24. März 2024 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein. 2.3. Das Betreibungsamt Q._____ erstattete am 4. April 2024 seinen Amtsbericht. 2.4. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Rheinfelden als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 3. Juni 2024: