Gegen diesen ihm am 29. Februar 2024 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Schuldner gleichentags Rechtsvorschlag. 1.2. Mit Eingabe vom 6. März 2024 (Posteingang: 12. März 2024) stellte der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt Q._____ das Fortsetzungsbegehren. Das Betreibungsamt Q._____ wies das Fortsetzungsbegehren mit Verfügung vom 13. März 2024 zurück, da der Rechtsvorschlag nicht beseitigt worden sei.