Plus am 23. September 2023 zugestellt (VA Beilage 9 zum Amtsbericht vom 20. Dezember 2023). Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Krankenversicherungen ihre Verfügungen, mit denen sie den Rechtsvorschlag beseitigen, mit A-Post Plus zustellen dürfen. Stellt die Krankenversicherung ihre Verfügung mit A-Post Plus zu und legt sie den entsprechenden "Track & Trace"-Auszug vor, aus dem die Zustellung an den Schuldner ersichtlich ist, so ist daraus im Sinne eines Indizes auf die ordnungsgemässe Zustellung zu schliessen. Eines weitergehenden Nachweises bedarf das Betreibungsamt nicht.