159 SchKG). Die Konkursandrohung enthält die in Art. 160 SchKG vorgeschriebenen Angaben (dazu im Einzelnen MAR- KUS, a.a.O., N. 2 ff. zu Art. 160 SchKG) und wurde nach den Vorschriften von Art. 161 i.V.m. Art. 72 SchKG ordnungsgemäss zugestellt. Die Konkursandrohung vom 22. November 2023 wurde demnach gesetzeskonform erlassen. -6-