dass er beim Betreibungsamt einen positiven Kontostand von Fr. 1'906.35 gehabt habe. Somit sei das Fortsetzungsbegehren Nr. xxx nicht zu rechtfertigen. Die Voraussetzungen für die Aus- und Zustellung der Konkursandrohung seien nicht gegeben. Wenn das Betreibungsamt einen Fehler gemacht und dieses Problem nicht absichtlich herbeigeführt habe, könne es problemlos die Schulden (weniger als der Saldo) an seine Krankenkasse bezahlen. Auch am 11. Oktober 2023 sei die Bilanz negativ (d.h. sein Kontostand positiv) gewesen.