3.4. Am 14. März 2024 reichte der Beschwerdeführer am Schalter des Obergerichts seine Stellungnahme vom 8. März 2024 ein. 3.5. Mit Schreiben vom 15. März 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Kopie seiner Eingabe an das Betreibungsamt Q._____ vom gleichen Tag zu den Akten. 3.6. Der Beschwerdeführer reichte am 27. März 2024 eine weitere Eingabe ein. 3.7. Die Gläubigerin liess sich nicht vernehmen. -4- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: