3. 3.1. Gegen diesen ihm am 29. Januar 2024 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde mit Eingabe vom 8. Februar 2024 (Postaufgabe: 8. Februar 2024) Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, der vorinstanzliche Entscheid sowie die Konkursandrohung vom 22. November 2022 seien aufzuheben. 3.2. Das Betreibungsamt Q._____ erstattete am 14. Februar 2024 seinen Amtsbericht. 3.3. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verzichtete mit Amtsbericht vom 19. Februar 2024 auf eine Vernehmlassung.