2.2. Das Betreibungsamt Q._____ erstattete am 20. Dezember 2023 seinen Amtsbericht. 2.3. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 13. Januar 2024 zum Amtsbericht Stellung. -3- 2.4. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden als untere Aufsichtsbehörde entschied am 17. Januar 2024: " 1. Auf die Beschwerde wird teilweise nicht eingetreten. Soweit auf sie eingetreten wird, wird sie abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen."