Aus dem vom Betreibungsamt Q._____ vorgelegten Kontoauszug des entsprechenden Bankkontos sei ersichtlich, dass der Beschwerdeführer nach wie vor monatliche Gutschriften der SVA Aargau von Fr. 1'238.00 (AHV-Rente) sowie von Fr. 1'662.00 (Ergänzungsleistungen) erhalte. Der Saldo dieses Bankkontos habe per 7. November 2023 noch Fr. 17'013.03 betragen. Ziehe man davon den dazumal gepfändeten Betrag von Fr. 10'351.50 ab, verbleibe ein Restguthaben von Fr. 6'661.53. Am 8. Februar 2024 habe das Bankkonto einen nahezu identischen Saldo von Fr. 6'600.94 aufgewiesen.