Am 14. Februar 2024 stellte das Betreibungsamt Q._____ die Pfändungsurkunde aus, welche dem Beschwerdeführer am 16. Februar 2024 zugestellt wurde, und zeigte der C._____ die Pfändung der Guthabenforderung des Beschwerdeführers im Umfang von Fr. 2'883.05 auf dem oben erwähnten Bankkonto an. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. Februar 2024 (Postaufgabe: 23. Februar 2024) reichte der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri eine Beschwerde ein, mit welcher er beantragte: