3. 3.1. Soweit der Beschwerdeführer mit Beschwerde beantragt, dem Konkursamt sei zu untersagen, die ihm ausbezahlten Ehegattenunterhaltszahlungen in der Höhe von monatlich Fr. 2'390.00 einzuziehen oder zu sperren (Rechtsbegehren 7), ist darauf mangels schutzwürdigem Interesses nicht einzutreten. Zwar waren die Konti des Beschwerdeführers bei der D._____, auf welche die Unterhaltsbeiträge unbestrittenermassen fliessen, zeitweise gesperrt (Amtsberichtsbeilage 12). Im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung (23. Mai 2024) waren dem Beschwerdeführer die Konti bei der D._____ indessen bereits wieder freigegeben worden (Amtsberichtsbeilage Beilage 13b).